§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Nutzung des Subunternehmer-Portals (nachfolgend „Plattform") der Flexways Möbeltaxi GmbH (nachfolgend „Betreiber") durch gewerbliche Subunternehmer (nachfolgend „Nutzer"). Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.
§ 2 Leistungsgegenstand
Der Betreiber stellt eine digitale Plattform zur Vermittlung von Umzugsaufträgen bereit. Nutzer können auf eingestellte Aufträge Gebote abgeben. Der Betreiber entscheidet über die Zuschlagserteilung. Ein Anspruch auf Vermittlung oder Auftragserteilung besteht nicht.
§ 3 Registrierung & Freigabe
Die Registrierung ist kostenfrei. Der Nutzer hat vollständige und wahrheitsgemäße Firmendaten anzugeben. Der Betreiber prüft die Angaben manuell. Gewerbeschein und Versicherungsnachweis sind verpflichtend und spätestens 14 Tage nach Registrierung nachzuweisen. Der Betreiber behält sich vor, Nutzer ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu sperren.
§ 4 Gebotsabgabe – Verbindlichkeit
- Jedes innerhalb des Gebotsfensters abgegebene Gebot ist verbindlich. Eine eigenständige Änderung oder Rücknahme durch den Nutzer ist ausgeschlossen.
- Innerhalb eines Korrekturfensters von 5 Minuten ab Abgabe kann der Nutzer das eigene Gebot bei offener Gebotsphase einmalig anpassen (Tippfehler-Korrektur).
- Nach Ablauf des Korrekturfensters ist nur noch eine Tippfehler-Meldung an den Admin möglich. Der Betreiber entscheidet nach freiem Ermessen, ob das Gebot gelöscht wird.
- Mit Zuschlag durch den Betreiber kommt zwischen Betreiber und Nutzer ein Subunternehmervertrag zum genannten Festpreis zustande.
§ 5 Stornierung nach Zuschlag & Meldepflicht
- Eine Stornierung des zugeschlagenen Auftrags durch den Nutzer ist nur innerhalb von 7 Tagen nach Zuschlagserteilung und nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, in jedem Fall spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Stornierung ausgeschlossen.
- Erkennt der Nutzer, dass er den Auftrag aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder nicht fristgerecht ausführen kann, ist er verpflichtet, dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis, in Textform (E-Mail an info@umzug-muc.de) anzuzeigen.
- Bei verspäteter Stornierung, unterbliebener Meldung, Nichterscheinen oder Nichterfüllung wird die im Subunternehmervertrag vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Diese beträgt 80 % des Bruttobetrags, den die Flexways Möbeltaxi GmbH mit dem Endkunden vereinbart hat (nicht des zwischen den Parteien vereinbarten Netto-Betrags).
- Daneben hat der Nutzer dem Betreiber die Mehrkosten für die Ersatzbeauftragung eines anderen Subunternehmers zu erstatten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
- Bei wiederholtem Fehlverhalten (insbesondere mehrfachem Storno, mehrfacher Nichterfüllung oder unterbliebener Meldung) ist der Betreiber zur sofortigen Sperrung des Accounts berechtigt.
§ 5a Widerruf der Vergabe durch den Betreiber
- Der Betreiber (Flexways Möbeltaxi GmbH) ist berechtigt, einen erteilten Zuschlag bzw. die Vergabe eines Auftrags jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen und den Auftrag zu stornieren – auch nach Unterzeichnung des Subunternehmervertrags und unabhängig von den in § 5 genannten Fristen. Maßgeblich hierfür sind insbesondere Absagen oder Änderungen durch den Endkunden.
- Ein solcher Widerruf löst keine Vertragsstrafe und keine Schadensersatzpflicht des Betreibers aus. Der Nutzer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Vergütung, entgangenen Gewinn oder Aufwendungsersatz, soweit die Leistung noch nicht erbracht wurde.
- Die in § 5 geregelten Storno-, Melde- und Vertragsstrafenpflichten gelten ausschließlich für den Nutzer und sind nicht wechselseitig.
§ 6 Pflichten des Nutzers
- Vollständige, fristgerechte und fachgerechte Durchführung des zugeschlagenen Auftrags.
- Vorhalten einer ausreichenden Haftpflicht- und Transportversicherung.
- Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorgaben (Güterkraftverkehr, MiLoG, UVV).
- Geheimhaltung der über die Plattform übermittelten Kundendaten; Verwendung ausschließlich zur Auftragsabwicklung.
§ 6a Geringfügige Abweichungen bei der Auftragsdurchführung
Die im Auftrag angegebenen Daten (u. a. Zimmerzahl, Quadratmeter, Etagen, Zugänglichkeit, Volumen, Umfang von Zusatzleistungen wie Endreinigung, Entrümpelung oder Malerarbeiten) beruhen auf Angaben des Endkunden bzw. einer Ferneinschätzung. Geringfügige Abweichungen vor Ort sind daher immer möglich und vom Nutzer im Rahmen des zugeschlagenen Festpreises zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere kleinere Mehrmengen an Umzugsgut, zusätzliche Kartons, geringfügige Abweichungen bei Etage, Tragestrecke, Parksituation oder Ausstattung. Ein Anspruch auf Nachverhandlung des Festpreises besteht bei solchen geringfügigen Abweichungen nicht.
Nur bei wesentlichen Abweichungen (z. B. deutlich größeres Volumen, zusätzliche Adresse, komplett andere Zugangssituation, nicht beauftragte Zusatzleistungen größeren Umfangs) ist der Nutzer verpflichtet, den Betreiber vor Beginn der Ausführung in Textform zu informieren; über eine Anpassung entscheidet dann der Betreiber im Einvernehmen mit dem Endkunden.
§ 7 Vergütung & Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem im zugeschlagenen Gebot genannten Festpreis. Die Abrechnung erfolgt gemäß dem zwischen Betreiber und Nutzer geschlossenen Subunternehmervertrag. Die Nutzung der Plattform selbst ist für freigegebene Nutzer kostenfrei.
§ 8 Sperrung / Kündigung
Der Betreiber kann den Account jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z. B. Nichterfüllung zugeschlagener Aufträge, Falschangaben, Weitergabe von Kundendaten) auch fristlos sperren oder löschen.
§ 9 Haftung
Es gilt der gesonderte Haftungsausschluss. Für die Erfüllung des Umzugsauftrags gegenüber dem Endkunden haftet der zugeschlagene Nutzer als ausführendes Unternehmen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – München. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.